Mediation - Coaching - Ausbildung
Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die du siehst, eine die ich sehe und eine die wir beide nicht sehen
 


Was ist Mediation?

  • Mediation ist ein Konfliktlösungsverfahren -  aussergerichtlich und strukturiert
  • Mediation ist ein Prozess, der durch neutrale Drittpersonen geleitet wird
  • Mediation fragt nicht nach Recht und Unrecht, sondern nach Interessen und Interessensausgleich
  • Mediation setzt den Fokus auf die Lösung und nicht auf den Konflikt
  • Mediation ermöglicht den Parteien, tragfähige und zukunftsgerichtete Lösungen zu entwickeln

Wann eignet sich Mediation?

  • Wenn schwierige  Themen ein gemeinsames Vorangehen erschweren
  • Wenn für ein gemeinsames Vorankommen ein gutes Einvernehmen wichtig ist
  • Wenn Parteien ihre Eigenverantwortung wahrnehmen und gemeinsame Lösungen zukunftsgerichtet entwickeln wollen
  • Wenn die Parteien den Konkflikt selbstbestimmt lösen und ihn nicht nicht an Dritte delegieren wollen (z.B. Gerichte oder vorgesetzte Stellen)

Was kann Mediation?

  • Mediation kann in verfahrenen Situationen das Gespräch zwischen den Parteien wieder in Gang bringen
  • Mediation kann innert kurzer Zeit zukunftsgerichtete Lösungen herbeiführen, die auf die Bedürfnisse der Parteien zugeschnitten sind
  • Mediation kann kostspielige, aufreibende und lange Konflikte vermeiden
  • Mediation kann, präventiv eingesetzt, Konflikte vermeiden

Welche Regeln gelten in der Mediation?

Massgebend sind die Regeln des Schweizer Dachverbandes Mediation:

  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche.
  • Offenheit: Wichtige Information sollen offengelegt werden.
  • Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidungskompetenz in der Sache.
  • Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess.
  • Neutralität des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten.
  • Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlung ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann.